Sie möchten Mitglied im Fischereiverein Lohne e.V.
werden?
Sie sind mindestens 17 Jahre alt?
Sie sind bereits im Besitz des Fischereierlaubnisscheins?
Dann brauchen Sie nur den Aufnahmeantrag ausfüllen
Dazu bitte im rechten Bereich auf den Link "Antrag Erwachsene" klicken. Es öffnet sich eine PDF Dokument. Dieses Dokument
bitte ausdrucken, ausfüllen und an den Verein senden oder noch besser persönlich abgeben.
Mit Antragstellung sollten Sie sich dann unsere Satzung ansehen.
Die Satzung ist für alle Vereinsmitglieder bindend. Hierbei ist auch
§ 5 der Satzung besonders zu beachten. Dieser Regelt die
Beendigung der Vereinsmitgliedschaft.
Persönlich könnten Sie den Antrag beim 1.Vorsitzenden oder auf der monatlich stattfindenden
Vorstandssitzung (jeder zweiter Donnerstag im Monat, im Vereinsheim) abgeben. Adressen finden Sie unter Kontakt.
Noch keine 17 Jahre alt?
Sind Sie noch jünger als 17 Jahre, dann schauen Sie bitte unter
"Jugend". Dort können Sie Informationen über eine
Mitgliedschaft in unser Jugendgruppe erhalten. Auch finden
Sie dort den Aufnahmeantrag für die
Jugendgruppe.
Noch keinen Fischereierlaubnisschein?
Wir bieten auch den Lehrgang zur Erwerb des Fischereierlaubnisscheins an
Der Lehrgang findet einmal im Herbst in unserem Vereinsheim statt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Termine"
Kosten und Mitgliedsbeitrag
Aufnahmegebühr: 40,-€
(einmalig)
Jahresbeitrag: 50,-€
Arbeitseinsatz
Zusätzlich zum Jahresbeitrag ist jedes Vollmitglied zur Ableistung eines
Arbeitseinsatzes pro Jahr verpflichtet. Vereinsmitglieder ab dem 60.Lebensjahr
sowie Frauen sind vom Arbeitsdienst befreit (Siehe Satzung § 7 Abs. 2e) .
Nicht abgeleistete Arbeitsdienste werden bei der nächsten Jahresabrechnung mit einem Kostenaufschlag von 30,-€ auf den
Mitgliedsbeitrag berechnet.
Arbeitseinsätze können in Form von regulären Arbeitsdiensten
(siehe Termine) und als Funktionspersonal bei verschiedenen
Veranstaltungen erbracht werden.
Sie sind mindestens 17 Jahre alt?
Sie sind bereits im Besitz des Fischereierlaubnisscheins?
Dann brauchen Sie nur den Aufnahmeantrag ausfüllen
Dazu bitte im rechten Bereich auf den Link "Antrag Erwachsene" klicken. Es öffnet sich eine PDF Dokument. Dieses Dokument
bitte ausdrucken, ausfüllen und an den Verein senden oder noch besser persönlich abgeben.
Mit Antragstellung sollten Sie sich dann unsere Satzung ansehen.
Die Satzung ist für alle Vereinsmitglieder bindend. Hierbei ist auch
§ 5 der Satzung besonders zu beachten. Dieser Regelt die
Beendigung der Vereinsmitgliedschaft.
Persönlich könnten Sie den Antrag beim 1.Vorsitzenden oder auf der monatlich stattfindenden
Vorstandssitzung (jeder zweiter Donnerstag im Monat, im Vereinsheim) abgeben. Adressen finden Sie unter Kontakt.
Noch keine 17 Jahre alt?
Sind Sie noch jünger als 17 Jahre, dann schauen Sie bitte unter
"Jugend". Dort können Sie Informationen über eine
Mitgliedschaft in unser Jugendgruppe erhalten. Auch finden
Sie dort den Aufnahmeantrag für die
Jugendgruppe.
Noch keinen Fischereierlaubnisschein?
Wir bieten auch den Lehrgang zur Erwerb des Fischereierlaubnisscheins an
Der Lehrgang findet einmal im Herbst in unserem Vereinsheim statt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Termine"
Kosten und Mitgliedsbeitrag
Aufnahmegebühr: 40,-€
(einmalig)
Jahresbeitrag: 50,-€
Arbeitseinsatz
Zusätzlich zum Jahresbeitrag ist jedes Vollmitglied zur Ableistung eines
Arbeitseinsatzes pro Jahr verpflichtet. Vereinsmitglieder ab dem 60.Lebensjahr
sowie Frauen sind vom Arbeitsdienst befreit (Siehe Satzung § 7 Abs. 2e) .
Nicht abgeleistete Arbeitsdienste werden bei der nächsten Jahresabrechnung mit einem Kostenaufschlag von 30,-€ auf den
Mitgliedsbeitrag berechnet.
Arbeitseinsätze können in Form von regulären Arbeitsdiensten
(siehe Termine) und als Funktionspersonal bei verschiedenen
Veranstaltungen erbracht werden.
Sind Sie noch jünger als 17 Jahre, dann schauen Sie bitte unter
"Jugend". Dort können Sie Informationen über eine
Mitgliedschaft in unser Jugendgruppe erhalten. Auch finden
Sie dort den Aufnahmeantrag für die
Jugendgruppe.
Noch keinen Fischereierlaubnisschein?
Wir bieten auch den Lehrgang zur Erwerb des Fischereierlaubnisscheins an
Der Lehrgang findet einmal im Herbst in unserem Vereinsheim statt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Termine"
Wir bieten auch den Lehrgang zur Erwerb des Fischereierlaubnisscheins an
Der Lehrgang findet einmal im Herbst in unserem Vereinsheim statt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Termine"
Kosten und Mitgliedsbeitrag
Aufnahmegebühr: 40,-€
(einmalig)
Jahresbeitrag: 50,-€
Arbeitseinsatz
Zusätzlich zum Jahresbeitrag ist jedes Vollmitglied zur Ableistung eines
Arbeitseinsatzes pro Jahr verpflichtet. Vereinsmitglieder ab dem 60.Lebensjahr
sowie Frauen sind vom Arbeitsdienst befreit (Siehe Satzung § 7 Abs. 2e) .
Nicht abgeleistete Arbeitsdienste werden bei der nächsten Jahresabrechnung mit einem Kostenaufschlag von 30,-€ auf den
Mitgliedsbeitrag berechnet.
Arbeitseinsätze können in Form von regulären Arbeitsdiensten
(siehe Termine) und als Funktionspersonal bei verschiedenen
Veranstaltungen erbracht werden.
Aufnahmegebühr: 40,-€
(einmalig)
Jahresbeitrag: 50,-€
Arbeitseinsatz
Zusätzlich zum Jahresbeitrag ist jedes Vollmitglied zur Ableistung eines
Arbeitseinsatzes pro Jahr verpflichtet. Vereinsmitglieder ab dem 60.Lebensjahr
sowie Frauen sind vom Arbeitsdienst befreit (Siehe Satzung § 7 Abs. 2e) .
Nicht abgeleistete Arbeitsdienste werden bei der nächsten Jahresabrechnung mit einem Kostenaufschlag von 30,-€ auf den
Mitgliedsbeitrag berechnet.
Arbeitseinsätze können in Form von regulären Arbeitsdiensten
(siehe Termine) und als Funktionspersonal bei verschiedenen
Veranstaltungen erbracht werden.
Zusätzlich zum Jahresbeitrag ist jedes Vollmitglied zur Ableistung eines
Arbeitseinsatzes pro Jahr verpflichtet. Vereinsmitglieder ab dem 60.Lebensjahr
sowie Frauen sind vom Arbeitsdienst befreit (Siehe Satzung § 7 Abs. 2e) .
Nicht abgeleistete Arbeitsdienste werden bei der nächsten Jahresabrechnung mit einem Kostenaufschlag von 30,-€ auf den
Mitgliedsbeitrag berechnet.
Arbeitseinsätze können in Form von regulären Arbeitsdiensten
(siehe Termine) und als Funktionspersonal bei verschiedenen
Veranstaltungen erbracht werden.