Wegweiser zur Fischerprüfung
In Niedersachsen hat der Gesetzgeber die
Landesfischereiverbände mit der Durchführung von
Fischerprüfungen beauftragt. Die Ausbildung zur
Vorbereitung auf diese Prüfung wurde den
Fischereivereinen übertragen. Nachfolgend möchten wir Sie
informieren, wie sie die
Fischerprüfung erlangen können.
Anmeldung
Mit dem Ausfüllen des Anmeldevordrucks Bestätigt man
die verbindliche Teilnahme am Vorbereitungskurs.
Wichtiger Hinweis!
Für alle Bewerberinnen und Bewerber gilt: Sie müssen die
Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen!
Vorbereitungslehrgang
Der Vorbereitungslehrgang umfasst bei uns derzeit 9.
Samstagsblöcke a. 3 Stunden. Der Unterricht findet jeweils
von 14:00 bis 17:00 Uhr im Vereinsheim des FV Lohne
statt.
Die Lehrgangsgebühr, einschließlich der Prüfungsgebühr
beträgt zurzeit 100,- (Erwachsene) bzw. 65 ,- Euro
(Jugendliche) und ist am ersten Unterrichtstag
beim Lehrgangsleiter zu
entrichten.
Für den Prüfungsausweis wird ein Passbild benötigt, bitte
dieses rechtzeitig besorgen. Obwohl einiges an
Unterrichtsmaterial von uns zur Verfügung gestellt wird,
empfehlen wird noch zusätzlich
diese Lehrbücher:
Handbuch für den Angelfischer von Dr. Rebronn; sowie
Fischerprüfung leicht gemacht von
Kölbing.
Beide sind im Buchhandel oder in den Angelgeschäften
erhältlich.
Die Teilnahme an jedem Unterrichtstag wird nicht zur
Pflicht gemacht, jedoch dingend empfohlen. Erst im
Unterricht werden Zusammenhänge klar und die
Ausbildung beschränkt sich nicht nur auf pures
Auswendiglernen.
Die Lehrgangsteilnehmer werden auf 6 Fachgebiete
vorbereitet:
1. Allgemeine Fischkunde
2. Spezielle Fischkunde
3. Gewässerkunde
4. Gerätekunde
5. Gesetzliche Regelungen-Satzungen Naturschutz
6. Fischereirecht
Prüfung
Die abschließende Prüfung findet ebenfalls im Vereinsheim
statt. An ihr müssen alle Bewerber gleichermaßen
teilnehmen, wenn Sie den Nachweis über die bestandene
Fischerprüfung erwerben wollen. Die Prüfung besteht aus
einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nur wer
zuvor den theoretischen Prüfungsteil bestanden hat wird
danach zur praktischen Prüfung zugelassen.
Theoretische Prüfung
Aus 6 verschiedenen Prüfungsbogen wird für jeden Prüfling
ein Prüfungsbogen mit 60 Fragen aus 6 Fachgebieten
ausgewählt. Für die Beantwortung der 60 Prüfungsfragen
steht eine Zeit bis zu 90 Minuten zur Verfügung. Jeder
Prüfling hat: a) Mindestens 45 Fragen insgesamt richtig
UND b) pro Fachgebiet (10 Fragen) mindestens 6 Fragen
richtig zu beantworten. Ist eine der Bedingungen zu a)
oder b) nicht erfüllt, so hat der Prüfling die theoretische
Prüfung nicht bestanden. Er kann diese jedoch zu einem
späteren Zeitpunkt wiederholen.
Praktische Prüfung
Im praktischen Prüfungsteil wird das Zusammenstellen und
die Handhabung gebrauchsfertiger Angelgeräte nach
Vorgabe der Prüfer gefordert. Hierbei soll der Prüfling
nachweisen, dass er mit den Angelgeräten vertraut ist und
sie auch insbesondere im tier- und naturschutzrechtlichen
Sinne, anzuwenden versteht. Nach erfolgreichem
Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung
erhält der Prüfling den ersehnten "Fischer-
Prüfungsausweis" als Bestätigung der bestandenen Prüfung.
Terminplan zum
Vorbereitungslehrgang auf die
Fischerprüfung
Samstag 06.10.2012 14:00-17:00 Uhr Allgemeine
Fischkunde 1
Samstag 13.10.2012 14:00-17:00 Uhr Allgemeine Fischkunde 2
Samstag 20.10.2012 14:00-17:00 Uhr Spezielle Fischkunde 1
Samstag 27.10.2012 14:00-17:00 Uhr Spezielle Fischkunde 2
Samstag 03.11.2012 14:00-17:00 Uhr Gewässerkunde
Samstag 10.11.2012 14:00-17:00 Uhr Naturschutz + Gesetzeskunde
Samstag 17.11.2012 14:00-17:00 Uhr Gerätekunde 1
Samstag 24.11.2012 14:00-17:00 Uhr Gerätekunde 2
Samstag 01.12.2012 14:00-17:00 Uhr Praxis
Prüfung (voraussichtlich)
Samstag 08.12.2012
(Änderungen bei Bedarf vorbehalten, Uhrzeit wird ebenfalls frühzeitig bekannt
gegeben)